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Rettungstaucher

Die Ausbildung zum Rettungstaucher regelt die Ausbildungs/Prüfungsvorschrift Tauchen (APV-T) und die
Anlage 3 der GUV-Regel 2101[1]. Dabei muss ein Tauchanwärter eine 1-2 jährige Ausbildung mit abschließender theoretischer und praktischer Prüfung absolvieren.

Voraussetzungen

  • Vollendung des 18. Lebensjahres vor Beginn der Ausbildung
  • Zugehörigkeit zum BRK
  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber oder Gold (jeweils nicht älter als zwei Jahre)
  • Erfolgreich abgeschlossene Sanitätsdienstausbildung zum Zeitpunkt der Zulassung zur Prüfung
  • Erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Wasserretter. Die Inhalte regeln die Landesverbände in eigener Zuständigkeit.
  • gesundheitliche Eignung, ärztlich bescheinigt nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen „G 31 Überdruck“ von einem Arzt mit erforderlicher Fachkenntnis, nicht älter als 1 Jahr

Inhalt der Ausbildung

Die Ausbildung zum Taucher umfasst mindestens 105 Unterrichtseinheiten in Theorie und Praxis.

Theorie Unterrichtseinheiten: 35 UE
  • Inhalt der jeweils gültigen GUV-Regel [2 UE]
  • Inhalt der Dienstvorschriften und Führen des Taucher-Dienstbuches/ Logbuches [1 UE]
  • Dienstvorschriften und Führen des Taucher-Dienstbuches [1 UE]
  • Tauchphysik [4 UE]
  • Gerätekunde:
    • Betriebssicherheitsverordnung [0,5 UE]
    • Aufbau und Wirkungsweise der Tauchgeräte und sonstiger Tauchausrüstungen [3 UE]
    • Kompressorenkunde und Füllen von Druckgasflaschen [1,5 UE]
    • Pflege und Instandhaltung der Ausrüstung, Tauchhygiene [1,5 UE]
  • Tauchmedizin:
    • Physiologie, Anatomie, Ernährung vor dem Tauchen [2 UE]
    • Temperatur [0,5 UE]
    • Wirkung des Druckes (Drucksteigerung, Druckabfall, [1 UE] erhöhter Partialdruck, Druckausgleich)
    • Taucherkrankheiten und andere Erkrankungen [5,5 UE]
    • Tauchpsychologie [1 UE]
    • Druckkammerbehandlung [0,5 UE]
  • Tauchgangberechnungen: [2,5 UE]
    • Luftbedarf
    • Austauchtabelle
    • Wiederholungstauchgänge
    • Bergsee
  • Tauchpraxis
    • Leinenzugzeichen und andere Verständigungsmöglichkeiten [1 UE]
    • Einsatzmöglichkeiten, Suchmethoden und Orientierungstauchen [1 UE]
    • Kennzeichnung und Sicherung von Einsatzstellen [0,5 UE]
    • Tauchen unter erschwerten Bedingungen, (Strömung, geschlossene [1 UE] Räume, Dunkelheit, verunreinigte Gewässer, Schifffahrt, Eis)
    • Vorbereiten eines Taucheinsatzes und Anlegen der Ausrüstung [0,5 UE]
    • Vorbereiten eines Tauchganges: Einstieg, Abstieg, Arbeiten, Aufstieg [1 UE]
    • Notsituationen bzw. Verhalten bei: [0,5 UE]
      • Panik
      • Verhaken des Tauchers
      • defektem Tauchgerät:
        • Unterbrechung der Luftzufuhr
        • Abblasen des Atemreglers
        • anderen Mängeln
      • Leinenblockade (Signale nicht erkennbar)
      • Verlust des Gewichtssystems
    • Natur- und Umweltschutz [1 UE]
    • Allgemeine Prüfungsvorbereitung in Frage und Antwort. [2 UE]


Praxis
  • Unterrichtseinheiten an Land: [20 UE]
  • Gerätekunde, ABC-Ausrüstung, Tauchgerät und Zusatzausrüstung [3 UE]
  • Montage der Ausrüstung und Funktionsprüfung [1 UE]
  • Erklärung der Wirkungsweise und Funktion von Taucherauftriebsmitteln [2 UE]
  • Planen und Vorbereiten von Tauchgängen, Bereitstellen und Anlegen der Tauchausrüstung [2 UE]
  • Knotenkunde, Leinenführen und Leinenslalom [5 UE]
  • Suchmethoden, Orientierungstauchen, Retten, Bergen [2 UE]
  • Kompasskunde [1 UE]
  • Instandhalten von Tauchgeräten, Tauchhygiene, Desinfektion [2 UE]
  • Unterweisung Kompressor [2 UE]
  • Unterrichtseinheiten im Schwimmbecken mit klarer Sicht: [20 UE]
  • Ausbildung mit ABC -Ausrüstung: [6 UE]
    • Einweisen in die ABC-Ausrüstung
    • Übungen mit ABC-Ausrüstung
    • Einführung Schnorcheln mit Abtauchen, Druckausgleich
    • 3 x 25 m Streckentauchen mit je eine Minute Pause
    • Tauchbrille unter Wasser abnehmen, aufsetzen und ausblasen
    • zwei verschiedene Sprünge (Fußsprung vorwärts und rückwärts) von ein Meter Höhe oder Beckenrand
    • 1000 m Schnorcheln in Brust- und Rückenlage ohne Armbewegung
    • 500 m Schnorcheln mit einer Flosse und Armbenutzung
    • 40 m Streckentauchen
    • 60 Sekunden Zeittauchen unter Zurücklegen einer Strecke von mindestens 10 m
    • fachgerechtes Retten eines „bewusstlosen“ Gerätetauchers vom Beckengrund:
      • 100 m Anschwimmen,
      • anschließend 200 m Transportschwimmen,
      • Ablegen der Ausrüstung,
      • an Land bringen und Demonstration von Reanimationsmaßnahmen

    • Ausbildung mit Tauchgerät: [14 UE]
      • zwei Sprünge aus einer Höhe von einem Meter, Fußsprung vor- und rückwärts
      • 200 m Schnorcheln
      • Tauchbrille ausblasen
      • Tauchen ohne Tauchmaske, mindestens eine Minute
      • mit Hilfe einer kombinierten Tarier- und Rettungsweste (DIN EN 12628) oder Tariermittel (DIN EN 1809)
      • im Wasser schweben und mit Partner mindestens zwei Minuten simulierte Wechselatmung ohne Flossenbewegung

      • Wechsel eines Tauchgerätes unter Wasser
      • Gerät aus 25 m antauchen und anlegen
      • Leinenzieltauchen aus mindestens 20 m Entfernung mit verdunkelter Tauchbrille
      • Retten eines „bewusstlosen“ Tauchers
      • Kontrollierte Aufstiegsübung
      • Lösen von Muskelkrämpfen
      • mindestens 30 Sekunden Atmen aus einem abblasenden Atemregler
      • Wiedererlangen des aus dem Mund herausgenommenen, losgelassen und hinter dem Rücken hängenden Atemreglers
      • kombiniertes Tariermittel mit dem Mund befüllen und anschließend eine Minute schweben
      • Inflator ab- und ankuppeln
      • Ab- und Anlegen des Gewichtssystems an der Oberfläche und am Grund des Schwimmbeckens
    • Unterrichtseinheiten im Freiwasser: [30 UE]
    • Ausbildung mit ABC- und Tauchausrüstung [3 UE]
      Übungen sind in Anlehnung an entsprechende Übungen im Schwimmbecken vom Tauchausbilder auszuwählen.
    • Ausbildung mit Tauchgerät: [27 UE]
      • Suche eines versenkten, durch eine Boje markierten Gegenstandes mit Leinenzugzeichen.
      • Tauchabstieg auf ca. 20 m Tiefe, kontrollierte Aufstiegsübung mit Stop in 3 m Tiefe,
        Tarieren, anschließend Wechselatmung (simuliert oder mit Zweitmundstück) mind. 3 Minuten frei schwebend.
        Die Tiefe von 3 m soll max. +/- 1 m eingehalten werden.
      • Rettung eines vollständig ausgerüsteten Rettungstauchers aus 10 m Tiefe und anschließendem Transport
        desselben, mindestens 100 m. Erste-HilfeMaßnahmen.
      • Zwischenfälle, Verhalten bei Gefahr.
      • Arbeiten mit Werkzeugen (Säge, Hammer, Zange usw.) in 10 m bis 20 m Tiefe,
        z.B. Anfertigen eines Balkenkreuzes aus Kanthölzern 60 cm x 10 cm x 10 cm oder Trennen eines Stahlseils
        mit einem Durchmesser von 10 mm mittels Übersetzungszange oder Hammer und Meißel.
        (Auf dem Stahlseil darf keine Spannung sein.)
      • Verbinden von 3 Teilen mittels Schrauben in mindestens 10 m Tiefe.
      • Bergung eines Gegenstandes mit ca. 10 kg (Dichte ca. 2 kg/dm³, z.B. Beton) aus einer Tiefe von mindestens 10 m.
      • 500 m Schnorcheln in kompletter Ausrüstung.
      • Antauchen in Apnoe und Anlegen eines auf ca. 8 m Tiefe im freien Wasser an einer Leine befestigten Tauchgerätes.
      • Knüpfen von tauchrelevanten Knoten in mindestens 10 m Tiefe.
      • Suchen eines versenkten, durch eine Boje markierten Gegenstandes aus mind. 30 m Entfernung mit
        Hilfe eines Unterwasser-Kompasses. Wechseln einer Vollmaske gegen eine Tauchbrille in mind. 5 m Tiefe.




    Die Ausbildung muss mindestens einen Tauchgang bei Nacht und nach Möglichkeit einen in Strömung beinhalten. Weitere Übungen und Arbeiten sind entsprechend der Tauchmöglichkeiten durchzuführen.

    Es werden Tauchgänge mit zunehmender Tiefe bis maximal 20 m durchgeführt. Ein Ausbilder begleitet die ersten Tauchgänge. Weitere Tauchgänge können durch einen volljährigen erfahrenen Taucher gemäß der GUV begleitet werden. Er wird vom Lehrgangsleiter individuell beauftragt und handelt nach dessen Weisung.
    Zeigt der Taucheranwärter entsprechende Sicherheit, kann auf eine Begleitung unter Wasser verzichtet werden.