Besitz eines gültigen Dienstausweises der DRK Wasserwacht
abgeschlossene Wasserretterausbildung
Ärztliche Bescheinigung über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen, sowie eine Bescheinigung, dass es keine Anzeichen für das Vorhandensein sonstiger Krankheiten oder Mängel gibt (jeweils nicht älter als 6 Monate)
Anmeldung zur Ausbildung durch die zuständige Wasserwacht
Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des Schiffahrtsrechts (spätestens am Tag der Prüfung durch eine gültige Fahrerlaubnis oder durch eine entsprechende Erklärung nachzuwiesen)
Ausbildungsinhalte
Theorie (ca. 30 UE)
Dienstvorschriften
Gesetzeskunde allgemein
Schifffahrtsordnung
Bezeichnung des Fahrwassers
Betonnung und Befeuerung
Befahrensregeln für Naturschutzgebiete
Fahrmanöver
Bootsarten / Motore
Sicherheitsvorschriften
Notsignale
Leinen- und Knotenkunde
Wetterkunde
Wasserwachtspezifische Themen
Praxis (10 UE)
Steuern nach Schifffahrtszeichen, Kompass und anderen Objekten